Bei der Wahl deiner Selbstständigkeit stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, die du sorgfältig abwägen solltest. Es gibt klare Kriterien, die bestimmen, ob du freiberuflich arbeiten kannst oder ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. Erfahre hier alles Wissenswerte zu diesem Thema
Die Unterscheidung zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit ist entscheidend, da es spezielle Regelungen für freie Berufe gibt. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler zahlst du nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Umsätzen auch Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für dich als Freiberufler keine Rolle spielt im Gegensatz zu Gewerbetreibenden. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies spätestens vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.
Aufgrund der besonderen Regelungen für Freiberufler ist es ratsam, von Anfang an abzuklären, ob du als Freiberufler oder als Gewerbetreibender eingestuft wirst. Diese Klärung solltest du mit deinem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen. Es geht dabei nicht um eine offizielle Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die steuerliche Einordnung. Diese Einschätzung ist unverbindlich und wird vom Finanzamt erteilt. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr hohe Kriterien erfüllt werden.
Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich oder gewerblich eingestuft werden. Hierbei kann die Konsultation eines Sachverständigen im Zweifelsfall hilfreich sein. Eine solche Bewertung kann beispielsweise vom Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) vorgenommen werden.
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein entscheidendes Merkmal zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe.
Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend agierst, ist es nicht erforderlich, ein Gewerbe anzumelden, selbst wenn vorgebildete Arbeitskräfte mitwirken, die ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die leitende Tätigkeit muss sich nicht nur auf einen Teilbereich deiner Arbeit beziehen, sondern die gesamte Tätigkeit umfassen. Du übst eine leitende Funktion aus, wenn du nicht nur die Durchführung der Arbeit, sondern auch die organisatorischen Grundlagen bestimmst. Zudem trägst du die Verantwortung für grundlegende Entscheidungen, die nach festgelegten Kriterien getroffen werden. Als leitend tätige Person bist du für jeden Auftrag voll verantwortlich.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Hierzu kannst du deinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder das IFB, das Institut für Freie Berufe Nürnberg, konsultieren.
Hinweis: Freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von freier Mitarbeit und ist nicht damit gleichzusetzen.

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